Es wurde bereits über die Einführung der Aircraft-Maintenance-Software ASA-AMOffice© berichtet. Für die meisten LSCO-Prüfer ist das Programm bereits Bestandteil ihrer Prüftätigkeit und mehr und mehr Flugzeuge werden in das System aufgenommen. Insbesondere die automatische Kontrolle der Software von ADs, NfL II, LTAs, SB, TM hat schon vielen zu einem sicheren Umgang mit der Dokumentenlage ihrer Luftfahrzeuge verholfen. Ganz allgemein sehen Eigentümer von ASA-AMOffice©-geführten Luftfahrzeugen ACAM-Kontrollen wesentlich entspannter entgegen. Im Zusammenhang mit der Führung der Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit durch eine CAO nach Punkt ML.A. 201 e) und f)[1], die auch als „überwachte Umgebung“ bezeichnet wird, entfaltet die Software ihr volles Potential und bietet die größtmögliche Sicherheit. Außerhalb der „überwachten Umgebung“, in der der Luftfahrzeugeigentümer für die Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit selbst verantwortlich ist, bietet die Nutzung von ASA-AMOffice© unter Berücksichtigung folgender Verfahrensweise annähernde Sicherheit. 1. Mit einem ARC vor Beginn der Flugsaison erstellt der Lufttüchtigkeitsprüfer unter Zuhilfenahme von ASA-AMOffice© sämtliche Listen und Übersichten, die für den Saisonbetrieb erforderlich sind. Sollten life limits einzelner Komponenten unter der Flugsaison ablaufen, können diese fristgemäß überholt oder ersetzt werden.2. Am Ende der Flugsaison, wenn mit dem Flugzeug vor dem Winterbauprogramm und dem nächsten ARC keine Starts mehr vorgesehen sind, werden dem Prüfer Starts und Flugzeiten gemeldet. 3. Unter Zuhilfenahme von ASA-AMOffice© gleicht der Lufttüchtigkeitsprüfer das Luftfahrzeug auf aktuelle ADs, NfL II, LTAs, SB oder TM ab und erstellt einen Befundbericht, aus dem sich alle durchzuführenden Wartungskontrollen und Instandhaltungsmaßnahmen ergeben.4. Vor dem nächsten ARC und Saisonstart kann der Luftfahrzeugeigentümer die Liste abarbeiten oder abarbeiten lassen und zusätzliche Maßnahmen wie Reparaturen oder Umrüstungen durchführen, deren Notwendigkeit sich bei den regelmäßig durchzuführenden Maßnahmen herausstellt. Soweit diese Maßnahmen nicht der Pilot/Eigentümer-Freigabe unterliegen, müssen diese Maßnahmen von entsprechend freigabeberechtigten Prüfern freigegeben werden.5. Beim nächsten ARC, das dann wieder vor Beginn der Flugsaison erstellt wird, kann der Lufttüchtigkeitsprüfer alle Maßnahmen, Dokumente und den Zustand des Luftfahrzeuges prüfen. Mit dem ARC erstellt er dann wieder die erforderlichen Listen und Übersichten für die nächste Flugsaison. Diese Vorgehensweise entbindet Luftfahrzeugeigentümer zwar nicht von den Pflichten aus Punkt ML.A. 201 a) zur Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit und sie müssen insbesondere während des Flugbetriebs u.a. alle aktuell erscheinenden ADs, NfL II, LTAs, SB oder TM selbständig beachten. Mit aktuellen Flugzeiten kann jedoch auch zwischen den Lufttüchtigkeitsprüfungen ein Abgleich mit aktuellen ADs, NfL II, LTAs, SB oder TM erfolgen.
[1] Die Angaben zu ML.A. beziehen sich auf Anhang Vb (Teil-ML.A.) der Verordnung 1321/2014 der Kommission über die Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit von Luftfahrzeugen und luftfahrttechnischen Erzeugnissen, Teilen und Ausrüstungen und die Erteilung von Genehmigungen für Organisationen und Personen, die diese Tätigkeiten ausführen.