Lufttüchtigkeitsprüfungen (ARC) und Freigaben hier im Kundencenter * beantragen.
NEU: Bei vorliegendem SEPA-Lastschriftmandat werden Anträge für ARC und Freigaben „24/7“ sofort bearbeitet. ** Jetzt ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen.
Prüfung von Rettungsfallschirmen und Startwinden hier über das Online-Auftragsformular beantragen.
*Neukunden bitte zuerst im Online-Auftragsformular anmelden. Alle Folgeanträge können dann über das Kundencenter gestellt werden. Prüfaufträge für Luftfahrzeuge, die bisher noch nicht über LSCO geprüft wurden, bitte ebenfalls zuerst im Online-Auftragsformular anmelden.
**Wenn Kunde und Flugzeug bereits bei LSCO registriert sind.
Hinweise zur Erstanmeldung oder Passwortanforderung im Kundencenter
Das Luftsport Service-Center Ost ist das Dienstleistungsunternehmen für Lufttüchtigkeitsprüfung, Instandhaltung und technische Weiterbildung der Luftsportverbände Deutscher Aero-Club Luftfahrtverband Berlin, Luftsport-Landesverband Brandenburg e.V., Luftsportverband Mecklenburg Vorpommern e.V. ( LSV M-V), Luftsportverband Sachsen e.V., Luftsportverband Sachsen-Anhalt e.V., Luftsportverband Thüringen e.V. und der diesen Verbänden angeschlossenen Luftsportvereine.
ARC (Airworthiness Review Certificate) Das ARC ist die Bescheinigung über die Prüfung der Lufttüchtigkeit von Luftfahrzeugen mit einer Gültigkeitsdauer von einem Jahr. Form und Inhalt des ARC sind durch das EASA-Formblatt 15c vorgegeben. Lufttüchtigkeitsprüfung und Ausstellung des ARC erfolgen auf Antrag des Luftfahrzeughalters durch besonders lizenziertes Personal des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA), und genehmigte Lufttüchtigkeitsorganisationen (CAO, CAMO). Instandhaltungsbetriebe und unabhängiges freigabeberechtigtes Personal sind dazu nur berechtig, wenn sie die im Luftfahrzeug-Instandhaltungsprogramm (AMP) enthaltene 100-Stunden- oder Jahresinspektion am betreffenden Luftfahrzeug durchführen. Das Luftsport Service-Center Ost ist eine vom LBA genehmigte CAO und verfügt über entsprechend lizenziertes Lufttüchtigkeitsprüfpersonal (ARS). Anträge auf Lufttüchtigkeitsprüfung und Ausstellung des ARC können über die LSCO-Webseite gestellt werden. CRS (Certificates of Release to Service) Freigabebescheinigung. Für jede Instandhaltung an einem Luftfahrzeug muss eine Freigabebescheinigung erstellt werden. Mit der Freigabebescheinigung wird die ordnungsgemäße Durchführung einer erforderlichen Instandhaltung bestätigt. Die Freigabebescheinigung ist zu erstellen durch entsprechend lizenziertes freigabeberechtigtes Personal im Auftrag eines genehmigten Instandhaltungsbetriebes, durch unabhängiges freigabeberechtigtes Personal oder durch den Piloten/Eigentümer. Der Inhalt der Freigabebescheinigung ist in Punkt ML.A. 801 e) vorgegeben und muss u.a. Angaben zur durchgeführten Instandhaltung, das Datum der Fertigstellung der Instandhaltung und zur Person des Freigebenden enthalten. Die Freigabeberechtigungen lizenzierten freigabeberechtigten Personals ergeben sich aus der jeweiligen Lizenz nach Teil-66. Die Freigabeberechtigungen als Piloten/Eigentümer sind stark eingeschränkt und in den Anlagen 2 und 3 zum Teil-ML geregelt. Die ordnungsgemäße Durchführung und Freigabe von Instandhaltungen werden bei der jährlichen Lufttüchtigkeitsprüfung geprüft. Fehlerhafte Instandhaltungen und Freigaben, insbesondere durch Piloten/Eigentümer, können zur Versagung des ARC führen. Das Luftsport Service-Center Ost ist eine vom LBA genehmigte CAO und verfügt über entsprechend lizenziertes freigabeberechtigtes Prüfpersonal. Anträge auf Freigabe von Instandhaltungen können über die LSCO-Webseite gestellt werden.
fewohalle.de
