Richtlinie für die Ausbildung und Prüfung des technischen Personals im Deutschen Aero Club
Ziel der neuen Richtlinie soll erstrangig die Ausbildung von praktisch tätigem technischem Personal sein. Sie sind die Stütze zur Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit in Luftsportvereinen. Diese Ausbildungsrichtlinie berücksichtigt die Anforderungen an die Ausbildung von Technischen Personal nach VO (EU) 1321/2014 Teil-66
in der jeweils gültigen Fassung, sodass eine gute Vorbereitung auf eine amtliche theoretische Prüfung erfolgt. Die Anforderungen und Nachweise für die praktischen Erfahrungen werden so ausgeführt, dass diese für eine L-Lizenz anerkannt werden können.
Text der Ausbildungsrichtlinie:
FAQ zur neunen Ausbildungsrichtlinie:
Christian Bernius
